Jede Schwangere hat von Beginn der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenhilfe.
Über die Hebammengebührenverordnung ist die Art und Bezahlung der Leistungen zwischen
Hebamme und Krankenkasse geregelt.
Damit ist eine sehr unkomplizierte, kostenlose und individuelle Betreuung der Familien möglich.
Weitere Grundlagen für meine Arbeit sind natürlich die Mutterschaftsrichtlinien,
die Berufsordnung für Hebammen und alle individuellen Vereinbarungen,
die Sie mit mir als betreuende Hebamme treffen.
Sie können gern einen ersten Termin für ein Vorgespräch nutzen, um mich kennenzulernen
und erste Fragen bezüglich der folgenden Angebote zu klären. Ich freue mich auf Sie!